Schiedsgutachten

„Das Schiedsgutachten klärt rechtsverbindlich streitige oder unklare Verhältnisse zwischen zwei oder auch mehreren Parteien. Es trägt damit zu einer schnellen, effektiven Streitbeilegung oder -vermeidung bei.“ [Bayerlein; Praxishandbuch Sachverständigenrecht]

Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt hier durch beide Parteien. Die Aufgabenstellung für den Sachverständigen muss hier mit der Beauftragung geklärt werden, die dann auch Bestandteil des Schiedsgutachtervertrages wird.

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